Dieser DatenCHECK nimmt die institutionellen Besonderheiten der deutschen Kunsthochschulen in den Blick. Kunsthochschulen bilden Studierenden in den verschiedenen Künsten wie Musik, bildende oder darstellende Kunst aus. Deutschlandweit gibt es insgesamt 58 künstlerische Hochschulen bzw. 52 vom Statistischen Bundesamt ausgewiesene Kunsthochschulen. Ihre Studierenden machen anteilig nur 1,3 Prozent der gesamten Studierendenschaft in Deutschland aus, die Studierendenschaft ist aber hochgradig international: 34 Prozent der Studierenden haben keine deutsche Staatsangehörigkeit, unter den Erstsemestern sind es sogar 54 Prozent. Die meisten von ihnen haben eine chinesische oder koreanische Staatsangehörigkeit. Die Zulassung an Kunsthochschulen erfolgt maßgeblich über künstlerische Eignungsprüfungen. Die Struktur des wissenschaftlichen Personals an Kunsthochschulen unterscheidet sich deutlich von der Struktur der übrigen Hochschularten. Besonders hervorzuheben ist dabei die hohe Betreuungsdichte der Studierenden an den Kunsthochschulen. Die Drittmitteleinnahmen pro Wissenschaftler*in sind dagegen vergleichsweise gering.
Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) sind Kunsthochschulen „Hochschulen für bildende Künste, Gestaltung, Musik, Schauspielkunst, Medien, Film und Fernsehen„. Sie sind folglich auf kreative und künstlerische Studiengänge spezialisiert. Nachdem wir uns im vergangenen Jahr bei hochschuldaten.de mit den Verwaltungsfachhochschulen befasst haben, nehmen wir nun die Kunsthochschulen unter die Lupe, denn neben den beiden Hochschultypen Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften, auf die die große Mehrheit der Studierenden entfallen, gibt es noch weitere, spezialisierte Arten von Hochschulen, die einen Blick lohnen.
Wenn auch die Definition des Statistischen Bundesamtes ebenfalls die Schauspielkunst, Medien sowie Film und Fernsehen nennt, sind die Studienfelder der Kunst und der Musik die größten angebotenen Studienbereiche an den deutschen Kunsthochschulen. Beispielhafte Studienbereiche im Bereich der Kunst sind das Studium der Bildhauerei, Malerei, Produkt-Design, Kunsttherapie oder Bühnen- und Kostümbild. Beispielhafte Studienbereiche im Bereich der Musik sind das Studium eines Instruments, des Dirigierens, der Komposition und aber auch der Musikpädagogik. Es gibt auch Hochschulen speziell für Kirchenmusik, die sich in kirchlicher Trägerschaft befinden.
Laut dem Hochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenz erhielten die meisten deutschen künstlerischen Hochschulen ab den 1970er Jahren ein eigenes Promotionsrecht. Einige Kunsthochschulen erhielten auch das Habilitationsrecht. Kunsthochschulen können entweder in staatlicher, privater oder kirchlicher Trägerschaft sein, wie auch die untenstehende Standortkarte zeigt. Die Kunsthochschulen (bildende/darstellende Künste) sind in der Kunsthochschulenkonferenz (KHK) organisiert, die Musikhochschulen in der Rektor*innenkonferenz der deutschen Musikhochschulen in der HRK (RMK).
Hinweis: In diesem Beitrag verwenden wir den Begriff Kunsthochschulen als Oberbegriff für alle künstlerischen Hochschulen. Auch das Hochschulrahmengesetz (HRG) spricht in §1 nur von Kunsthochschulen und nicht separat von Kunst- und Musikhochschulen.
Standorte von Kunsthochschulen in Deutschland
Es gibt in Deutschland 60 Kunsthochschulen mit 63 Standorten in 41 verschiedenen Städten. Drei Kunsthochschulen sind in privater, acht in kirchlicher und 49 in staatlicher Trägerschaft. Es gibt in jedem Bundesland mindestens eine künstlerische Hochschule.
Die Karte zeigt die Standorte der Kunsthochschulen Hochschulen in Deutschland nach Trägerschaft. Bei einem Mouseover über die Standorte werden der Name der Kunsthochschule wie auch die jeweilige Anzahl der Studierenden angezeigt. Mit einem Linksklick lässt sich die Informationsbox fixieren.
Die mit Abstand meisten Studierenden an einer Kunsthochschule (>4.400) sind an der Universität der Künste in Berlin eingeschrieben, an fast allen Hochschulen für Kirchenmusik (alle in kirchlicher Trägerschaft) gibt es weniger als 100 Studierende.
Die genaue Anzahl der Kunsthochschulen in Deutschland ist nicht ohne Weiteres zu ermitteln: Das Destatis weist zum Wintersemester 2025/26 genau 52 Kunsthochschulen aus. Im HRK Hochschulkompass sind dagegen 56 künstlerische Hochschulen gelistet. Im Hochschulkompass werden die Filmuniversität Babelsberg (bei Destatis unter Universitäten), die Hochschule für Kirchenmusik Witten (Destatis: Theologische Hochschule) sowie die Hochschulen für Kirchenmusik in Heidelberg, Tübingen und Rottenburg (bei Destatis nicht gelistet) zusätzlich als künstlerische Hochschulen ausgewiesen. Die Barenboim-Said-Akademie in Berlin ist dagegen nicht im Hochschulkompass enthalten.
Die Kunsthochschule Kassel, die in die Universität Kassel integriert ist, aber ein eigenständiges Rektorat hat, wird in beiden Listen nicht als eigenständige Hochschule geführt, das gleiche gilt unter anderem auch für die Kunsthochschule Mainz und die Hochschule für Musik Mainz, die beide in die Universität Mainz integriert sind. Die Musikhochschule Münster ist lediglich als Fachbereich (also ohne eigenes Rektorat) in die Universität Münster integriert und ist daher nicht in den o.a. Zahlen und der Karte enthalten.
Hinweis: Die nachfolgenden Angaben in diesem DatenCHECK beziehen sich auf die Grundgesamtheit der 52 Kunsthochschulen, die vom Statistischen Bundesamt zum Wintersemester 2025/26 als solche ausgewiesen werden.
Anteil der Kunsthochschulen am deutschen Hochschulsystem
Die 52 vom Statistischen Bundesamt geführten Kunsthochschulen machen etwa zwölf Prozent aller insgesamt 421 Hochschulen in Deutschland aus. Von den insgesamt rund 2,9 Millionen Studierenden an deutschen Hochschulen entfallen allerdings nur 1,3 Prozent auf die Kunsthochschulen, von den Studienanfänger*innen (1. Hochschulsemester) im Wintersemester 2025/26 nur etwa 1,1 Prozent.
Der Grund dafür ist, dass Kunsthochschulen in der Regel weniger Studierende haben als Hochschulen anderer Typen. Im Durchschnitt sind an einer Kunsthochschule in Deutschland 717 Studierende eingeschrieben, im Durchschnitt aller Hochschulen in Deutschland sind es 6.803 Studierende.
Geschlechterverteilung der Studierenden an Kunsthochschulen
Der Anteil weiblicher Studierender an Kunsthochschulen lag zum Wintersemester 2025/26 bei 59 Prozent. Damit unterscheidet sich die Geschlechterverteilung der Studierenden an Kunsthochschulen derer an Hochschulen in Deutschland insgesamt: Der Anteil weiblicher Studierender an allen deutschen Hochschulen beträgt 51 Prozent und somit 8 Prozentpunkte weniger als an den Kunsthochschulen.
Anteil ausländischer Studierender an Kunsthochschulen und ihre Staatsangehörigkeit
Der Anteil ausländischer Studierender an Kunsthochschulen lag zum Wintersemester 2025/26 bei 34 Prozent und damit deutlich höher als der Anteil von ausländischen Studierenden an allen Hochschulen in Deutschland (18 Prozent).
Betrachtet man den Anteil der ausländischen Studierenden im ersten Hochschulsemester ist dieser noch höher: Hier waren im Studienjahr 2025 (also SoSe 25 plus WS 2025/26) etwas mehr als die Hälfte, nämlich 54 Prozent aller Erstsemesterstudierenden an Kunsthochschulen ausländische Studierende – im Vergleich zu rund 27 Prozent an allen Hochschulen. Wie die unten stehende Grafik zeigt, stellen ausländische Studienanfänger*innen bereits seit 2013 die Mehrheit der Studienanfänger*innen an Kunsthochschulen, abgesehen von einem pandemiebedingten Einbruch im Studienjahr 2020. Auch vor 2013 war der Anteil mit über 40 Prozent bereits vergleichsweise hoch.
Mit großem Abstand besaßen die ausländischen Studierenden an Kunsthochschulen in Deutschland durchschnittlich am häufigsten die chinesische (17,7 Prozent) oder diekoreanische (15,8 Prozent) Staatsbürgerschaft. Zum größten Anteil sind diese außerdem Bildungsausländer*innen (78,7 Prozent bzw. 87,3 Prozent).
Insgesamt waren 12.923 ausländische Studierende, darunter 10.660 Bildungsausländer*innen (d.h. ohne in Deutschland erworbene HZB) an deutschen Kunsthochschulen immatrikuliert.
Die linksstehende Tabelle zeigt die Anzahl wie auch den prozentualen Anteil der Bildungsausländer*innen und der ausländischen Studierenden (Bildungsinländer*innen als auch Bildungsausländer*innen insgesamt) im Wintersemester 2025/26 differenziert nach Staatsangehörigkeit.
Mit größerem anteiligen Abstand folgen nach den Studierenden mit chinesischen und koreanischen Staatsangehörigkeiten erst jene ausländische Studierende, welche die spanische (4,4 Prozent), die italienische (4,3 Prozent) oder ukrainische Staatsbürgerschaft (4,4 Prozent) besitzen. Auch unter ihnen ist der größte Teil der Gruppe der Bildungsausländer*innen (91,3 Prozent; 84,5 Prozent und 75,7 Prozent) zugehörig.
Wie der Tabelle entnommen werden kann, sind insgesamt, also unabhängig der Staatsangehörigkeit, die meisten ausländischen Studierenden Bildungsausländer*innen und sind somit für das Studium nach Deutschland gekommen.
Rechnet man die Studierenden aus den ostasiatischen Ländern zusammen (China, Süd- und Nordkorea, Japan, Taiwan, Hongkong und Macau) so machen sie insgesamt 41,2 Prozent der ausländischen Studierenden aus. Gründe für den hohen Anteil asiatischer Studierende an deutschen Kunsthochschulen liefert unter anderem die Deutsche Welle.
Für Studienbewerber*innen aus Nicht-EU-Staaten bestehen in Deutschland bei zulassungsbeschränkten Studiengängen Höchstquoten. An Kunsthochschulen greifen diese Regelungen jedoch nicht in gleicher Weise, da die Zulassung dort überwiegend über künstlerische Eignungs- oder Aufnahmeprüfungen erfolgt, die Studiengänge aber oft formell nicht (zahlenmäßig) zulassungsbeschränkt sind (also einen NC haben), wie wir auch im folgenden Abschnitt zeigen.
Zulassungsmodus an Kunsthochschulen
Der Zulassungsmodus an Kunsthochschulen unterscheidet sich vom Durchschnitt der Hochschulen insgesamt, wie die Daten des HRK Hochschulkompass zeigen. Während an Kunsthochschulen die Studienplätze für 86 Prozent der grundständigen Studienangebote über ein Auswahlverfahren beziehungsweise eine Eignungsprüfung vergeben werden, trifft dies über alle Hochschulen hinweg nur auf 9 Prozent des grundständigen Studienangebote zu. Zulassungsfreie Studienangebote spielen an Kunsthochschulen mit 13 Prozent dagegen eine deutlich geringere Rolle als an den Hochschulen insgesamt, wo ihr Anteil bei 71 Prozent liegt. Örtlich zulassungsbeschränkte Studienangebote sind an Kunsthochschulen hingegen kaum vertreten, machen an allen Hochschulen jedoch 19 Prozent aus. Bundesweite Zulassungsbeschränkungen spielen an Kunsthochschulen gar keine Rolle und bei den Hochschulen insgesamt mit einem Anteil von 0,8 Prozent eine sehr geringe Rolle.
Bei der Interpretation des Anteils zulassungsfreier Angebote an Kunsthochschulen ist allerdings Vorsicht geboten. Im HRK-Hochschulkompass lautet die entsprechende Kategorie „zulassungsfrei, ohne NC (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)“. Daher ist nicht auszuschließen, dass einzelne Studienangebote trotz eines bestehenden Auswahl- oder Eignungsverfahrens von den Hochschulen als „zulassungsfrei“ gemeldet wurden. Der ausgewiesene Anteil von 13 Prozent könnte somit teilweise auf unterschiedliche Zuordnungen zurückzuführen sein.
Künstlerischer Eignung entscheidend für die Zulassung
Wie oben gezeigt ist die künstlerische Eignung (und nicht die Abiturnote) das ausschlaggebende Kriterium für die Zulassung an Kunsthochschulen. So sei es laut der Kunsthochschulenkonferenz (KHK) an allen Kunsthochschulen so, dass die „Bewerbungsphase“ zwar für alle interessierten Personen „unabhängig von ihrer vorherigen Bildung“ offen sei, die allgemeine Voraussetzung jedoch ist, „die künstlerischen Eignungsvoraussetzungen für das Studium [zu] erfüllen“, die in der entsprechenden künstlerischen Eignungsprüfung evaluiert wird. Die künstlerische Eignungsprüfung ist je nach Studiengang und Hochschule anders gestaltet. Gängige Formen der Prüfung beinhalten das Gestalten einer künstlerischen Bewerbungsmappe, die eigenständige Arbeiten darstellt, oder das Vorspielen eines Instrumentes.
Die künstlerische Eignung bei der Zulassung zu künstlerischen Studiengängen ist so vordergründig und ausschlaggebend, dass Bewerber*innen, die eine „besondere künstlerische Eignung“ vorweisen können, sogar ohne Hochschulzugangsberechtigung zugelassen werden können, sofern sie eine für ein Studium hinreichende Allgemeinbildung vorweisen können.
Abschlussarten der Studienangebote an Kunsthochschulen
An Kunsthochschulen entfallen 46 Prozent der Studienangebote auf Master- und 37 Prozent auf Bachelorabschlüsse. Damit machen diese beiden Abschlussarten zusammen 83 Prozent des Angebots aus. An allen Hochschulen insgesamt, also unabhängig von ihrem Typus, liegt ihr Anteil mit 47 Prozent Master- und 46 Prozent Bachelorstudiengängen bei insgesamt 93 Prozent.
Bei den Abschlussarten zeigen sich damit sowohl Gemeinsamkeiten als auch deutliche Unterschiede zwischen deutschen Kunsthochschulen und den Hochschulen insgesamt, denn traditionelle und kunsthochschulspezifische Abschlussarten haben an Kunsthochschulen weiterhin eine größere Bedeutung: 5 Prozent der Studienangebote führen zu einem Diplom, 4,3 Prozent zu einer Abschlussprüfung und 3,8 Prozent zu einem Konzertexamen. Bei den Hochschulen insgesamt liegen die Anteile dieser Abschlussarten zwischen lediglich 0,1 und 0,3 Prozent. Staatsexamensstudiengänge machen an Kunsthochschulen 3,5 Prozent aller Studienangebote aus, gegenüber 6 Prozent an allen Hochschultypen. Insgesamt zeigt sich damit an Kunsthochschulen eine größere Vielfalt der Abschlussarten, während Bachelor- und Masterabschlüsse sowohl an den Kunsthochschulen als auch an den Hochschulen insgesamt stark dominieren.
Lehrpersonal an Kunsthochschulen
An Kunsthochschulen stellen Lehrbeauftragte, Honorarprofessor*innen (HP) und Privatdozent*innen (PD) mit 55 Prozent aller Lehrenden die mit Abstand größte Personalgruppe im Lehrpersonal (wissenschaftlich-künstlerischen Personal). An Universitäten liegt dieser Anteil dagegen bei 12 Prozent, an theologischen Hochschulen bei 34 Prozent und bei allen Hochschultypen insgesamt bei 24 Prozent. Damit zeigen sich bei der Zusammensetzung des wissenschaftlich-künstlerischen Personals deutliche Unterschiede zwischen den Hochschularten. Aufgrund des hohen Anteils von nebenberuflichem Personal (Lehrbeauftragten, HP, PD) sind Kunsthochschulen im besonderem Maße von den Auswirkungen des Herrenberg-Urteils betroffen.
Die vier Donut-Diagramme zeigen das haupt- und nebenberufliche wissenschaftlich-künstlerische Personal (Kopfzahlen) im Jahr 2024 im Vergleich zwischen Kunsthochschulen, Universitäten, Theologischen Hochschulen und allen Hochschultypen insgesamt (also inkl. Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Theologischen Hochschulen und Kunst-/Musikhochschulen).
Professor*innen machen an Kunsthochschulen 21 Prozent des Lehrpersonals aus und haben damit einen deutlich höheren Anteil als an Universitäten mit etwa 9 Prozent und an allen Hochschulen insgesamt mit 12 Prozent. Noch höher ist ihr Anteil an theologischen Hochschulen mit 29 Prozent. Wissenschaftliche beziehungsweise künstlerische Mitarbeiter*innen stellen an Kunsthochschulen dagegen nur 11 Prozent des Lehrpersonals, während sie an Universitäten mit dem größten Anteil mit 66 Prozent und an allen Hochschulen mit ebenfalls dem größten Anteil mit 51 Prozent die größte Personalgruppe bilden. Lehrkräfte für besondere Aufgaben haben an Kunsthochschulen mit 7 Prozent ebenfalls einen vergleichsweise hohen Anteil. An Universitäten sind es hingegen nur 2,2 Prozent und an allen Hochschultypen insgesamt nur 2,6 Prozent. Wissenschaftliche Hilfskräfte machen an Kunsthochschulen 4,9 Prozent, Dozent*innen und Assistent*innen 0,8 Prozent sowie Gastprofessor*innen und Emeriti 1,0 Prozent des wissenschaftlich-künstlerischen Personals aus.
Insgesamt ist die Personalstruktur an Kunsthochschulen damit deutlich stärker durch Lehrbeauftragte und Professor*innen geprägt als an Universitäten und im Hochschulsystem insgesamt. Allerdings muss bedacht werden, dass es sich hier um Kopfzahlen und nicht um Vollzeitäquivalente handelt und dass diese Gruppe nebenberuflich an den Hochschulen beschäftigt ist. Lehrbeauftragte, Honorarprofessor*innen und Privatdozent*innen leisten daher nicht über die Hälfte der Lehre sondern ggf. einen kleineren Anteil.
Frauenanteile im Lehrpersonal an Kunsthochschulen
An Kunsthochschulen liegt der Frauenanteil unter den Professor*innen bei 37,8 Prozent und damit deutlich über dem Durchschnitt aller Hochschulen von 29,7 Prozent. Nur an Pädagogischen Hochschulen ist der Anteil mit 48,1 Prozent höher. Die Tabelle zeigt den Frauenanteil unter Professor*innen und im wissenschaftlich-künstlerischen Personal insgesamt an verschiedenen Hochschultypen wie auch an allen Hochschultypen insgesamt.
Beim wissenschaftlich-künstlerischen Personal insgesamt liegt der Frauenanteil an den Kunsthochschulen bei 44,2 Prozent und damit nahezu auf dem Niveau der Universitäten mit 44,5 Prozent. Über alle Hochschularten hinweg beträgt der Anteil 42,3 Prozent. Das bedeutet, dass der Frauenanteil unter Professor*innen und im wissenschaftlichen Personal insgesamt an deutschen Kunsthochschulen höher als im Durchschnitt aller Hochschulen ist: Unter den Professor*innen 8,1 Prozentpunkte höher und im wissenschaftlichen Personal 1,9 Prozentpunkte höher.
Ausländisches Lehrpersonal an Kunsthochschulen
24,5 Prozent des wissenschaftlich-künstlerischen Personals an Kunsthochschulen hat keine deutsche Staatsangehörigkeit. Dieser Wert liegt über dem deutschen Durchschnittswert aller Hochschultypen zusammen, welcher bei einem ausländischen wissenschaftlichen Personalanteil von 16,0 Prozent liegt. Auch im Personal offenbart sich damit der internationale Hintergrund an Kunsthochschulen, nicht nur unter den Studierenden.
Betreuungsrelation an Kunsthochschulen
An Kunsthochschulen kommen im Durchschnitt 15,3 Studierende auf ein*e Professor*in. Damit liegt die Betreuungsrelation deutlich unter dem Durchschnitt aller Hochschulen von 55 Studierenden pro Professur und auch weit unter den Werten der Universitäten mit 62,2 sowie der Fachhochschulen mit 50,0 Studierenden pro Professor*in.
Die untenstehende Tabelle zeigt, aufgeschlüsselt nach Hochschultypen, die Anzahl der Studierenden im WS 2025/26, Anzahl der Professor*innen, Anzahl des wissenschaftlich-künstlerischen Personals wie auch die Betreuungsrelation pro Professor*in wie auch die Betreuungsrelation bezogen auf das wissenschaftlich-künstlerische Personal (jeweils Kopfzahl).
Bezogen auf das gesamte wissenschaftliche und künstlerische Personal kommen an Kunsthochschulen 3,2 Studierende auf eine*n wissenschaftlich / künstlerische*n Mitarbeiter*in. Auch dieser Wert ist niedriger als der Durchschnitt aller Hochschulen von 6,7. An Universitäten liegt das Verhältnis bei 5,5, an Fachhochschulen bei 10 Studierenden pro wissenschaftlich beziehungsweise künstlerisch Beschäftigten.
Die Zahlen weisen damit auf eine vergleichsweise sehr hohe personelle Betreuungsdichte der Studierenden an Kunsthochschulen hin. Auch die Kunsthochschulenkonferenz (KHK) deutet darauf hin, dass die künstlerische Lehre durch die intensive und teilweise individuelle Betreuung während des gesamten Studienverlaufs ein herausragendes Merkmal der Kunsthochschulen sei.
Drittmitteleinnahmen der Kunsthochschulen
Im Jahr erhielten Kunsthochschulen insgesamt rund 51,3 Mio. Euro an Drittmitteln. Bezogen auf das wissenschaftliche und künstlerische Personal (Vollzeitäquivalente) entspricht dies etwa 10.500 Euro pro Vollzeitäquivalent bzw. 23.800 Euro pro Professor*in. Die Drittmitteleinnahmen fallen an Kunsthochschulen damit deutlich geringer aus als an anderen Hochschultypen, wie auch die Tabelle zeigt.
An Fachhochschulen (HAW) liegen diese Werte bei rund 25.800 Euro (Wi-Kü-Personal insgesamt) bzw. bei 53.300 Euro (Professor*innen). Betrachtet man allerdings die Drittmitteleinnahmen pro Student*in, dann liegen die Werte der verschiedenen Hochschultypen gar nicht mehr so weit auseinander. Der Wert für Kunsthochschulen liegt mit 1.400 Euro Drittmittel je Student*in sogar etwas höher als der der Fachhochschulen (1.000 Euro), was sich auf die oben berichtete, günstigere Betreuungsrelation an Kunsthochschulen zurückführen lässt.
Ein wesentlicher Grund für die niedrigeren Drittmitteleinnahmen an Kunsthochschulen liegt im besonderen Aufgaben- und Fächerprofil der Kunsthochschulen. Drittmittel werden in Deutschland überwiegend im Rahmen wissenschaftlicher Forschungsförderung vergeben. Kunsthochschulen sind dagegen stärker durch künstlerische Lehre, künstlerische Entwicklung und individuelle Betreuung geprägt. Hinzu kommt, dass für künstlerische Vorhaben bislang nur wenige spezifisch auf Kunsthochschulen zugeschnittene Förderprogramme existieren: Die Kunsthochschulenkonferenz (KHK) weist darauf hin, dass es sowohl an eigenen Förderrahmen für freie künstlerische Arbeit als auch an dedizierten Programmen für künstlerische Forschung mangelt. Außerdem seien Kunsthochschulen häufig vergleichsweise klein und verfügten entsprechend über weniger ausgebaute Verwaltungsstrukturen für Antragstellung und Projektmanagement.
Fazit
Kunsthochschulen – damit sind sowohl Kunst- als auch Musikhochschulen gemeint – stellen einen ganz besonderen Hochschultyp dar, der aus hochschulstatistischer Sicht durch einige Extremwerte gekennzeichnet ist:
- Kunsthochschulen sind im Durchschnitt deutlich kleiner als Hochschulen anderer Hochschultypen bis hin zu den sehr kleinen Hochschulen für Kirchenmusik mit zum Teil nur zweistelligen Studierendenzahlen. Auf sie entfällt nur ca. 1 Prozent der gesamten Studierendenschaft in Deutschland. Dafür wird die Betreuungsrelation „Studierende pro Professor*in“ mit einem Wert von rund 15:1 nur noch von den Theologischen Hochschulen (13:1) übertroffen. Bezogen auf das komplette wissenschaftlich-künstlerische Personal liegen die Kunsthochschulen mit 3:1 ganz vorne.
- Einen Extremwert gibt es auch hinsichtlich des Anteils, den Lehrbeauftragte (inkl. Hochschul- und Privatdozent*innen) am gesamten wissenschaftlich-künstlerischen Personal ausmachen. Deren Anteil an der Kopfzahl liegt hier bei 55 Prozent – deutlich höher als der Durchschnitt bei allen Hochschulen von 24 Prozent.
- Hoch ist auch der Frauenanteil, sowohl unter den Studierenden (59 %) als auch bei den Professor*innen (38 %) und im Wissenschaftlichen Personal insgesamt (44 %). Diese Werte werden nur noch von den Pädagogischen Hochschulen übertroffen (78 % weibliche Studierende, 48 % weibl. Professor*innen und 59 % weibliches wiss. Personal insgesamt).
- Forschung und Transfer funktionieren an den Kunsthochschulen insgesamt anders als an anderen Hochschultypen. Ihre Aktivitäten schlagen sich jedenfalls nur in geringem Maße in eingeworbenen Drittmitteln nieder.
Eine Sonderstellung nehmen die Kunsthochschulen hinsichtlich des internationalen Hintergrundes von Studierenden als auch Lehrenden ein: 34 Prozent der Studierenden besitzen keine deutsche Staatsangehörigkeit, unter den Erstsemestern im WS 2025/26 waren es sogar 54 Prozent. Im Zeitverlauf betrachtet stellen ausländische Studienanfänger*innen bereits seit 2013 die Mehrheit der Studienanfänger*innen an Kunsthochschulen. Auch das wissenschaftlich-künstlerische Personal ist mit 24,5 Prozent ohne deutsche Staatsangehörigkeit hochgradig international. Die Gründe für den hohen Anteil ausländischer Studierende liegen einerseits an dem besonderen Zulassungsmodus der Eignungsprüfungen, durch welche die in vielen Zulassungsgesetzen festgelegte Quoten für Nicht-EU-Bewerberinnen (oft 8-10% der Plätze) nicht greifen. Andererseits genießen die deutschen Kunsthochschulen eine international hohe Reputation und auch der deutsche Arbeitsmarkt im Bereich der Kunst und Musik zieht vor allem asiatische Bewerber*innen an, welcher im Vergleich zu ihren Herkunftsländern zahlreichere Stellenangebote wie auch Arbeitsverhältnisse mit mehr Sicherheit bietet. Auch die im internationalen Vergleich geringen (oder auch nicht erhobenen) Studiengebühren dürften ebenfalls eine Rolle spielen.
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