DatenCHECK 9/2026

Künstliche Intelligenz im Studium – die Sicht von Studierenden im Wintersemester 2025/26

Dr. Nina Horstmann
Dr. Marc Hüsch
Prof. Dr. Andreas Breiter

Künstliche Intelligenz (KI) ist im Studienalltag vieler Studierender an deutschen Hochschulen angekommen. In der Studierendenbefragung im Rahmen des CHE Hochschulrankings im Wintersemester 2025/26 gaben 81 Prozent der mehr als 28.000 dazu befragten Studierenden an, KI-Tools regelmäßig (mindestens wöchentlich) zu verwenden. Am häufigsten nutzen die Studierenden KI für allgemeine Recherchen sowie für Brainstorming bzw. Ideenfindung. Das Angebot in ihrem Studium zum Kompetenzerwerb für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz wird von den Studierenden jedoch weiterhin nur mäßig bewertet (im Schnitt mit 3,3 von 5 Sternen). Mehr als die Hälfte der Befragten erwartet von der Hochschule bzw. vom Fachbereich mehr Lernangebote zum Erwerb von KI-Kompetenzen. Besonders hohe Erwartungen richten die Studierenden an ihre Hochschule im Hinblick auf den ethischen Umgang mit KI und den Schutz persönlicher Daten. Hinsichtlich der erlaubten Nutzung von KI für Prüfungsleistungen zeigt sich unter den Studierenden ein geteiltes Meinungsbild. Für alle untersuchten Aspekte finden sich – teilweise deutliche – Fächerunterschiede, die die Bedeutung einer fachspezifischen Betrachtung des KI-Einsatzes im Studium unterstreichen.

Im Wintersemester 2025/26 hat das CHE Centrum für Hochschulentwicklung erneut Studierende zum Thema Künstliche Intelligenz (KI) im Studium befragt. Die Studierendenbefragung wurde in den wirtschafts- und rechtswissenschaftlichen Fächern im Rahmen des CHE Hochschulrankings durchgeführt. Die Erhebung dient zum einen dazu, einen Überblick darüber zu gewinnen, wie häufig und zu welchen Zwecken Studierende KI im Rahmen ihres Studiums nutzen. Zum anderen erlaubt sie eine Einschätzung darüber, wie Studierende das bestehende Angebot zum Erwerb von KI-Kompetenzen an ihrer Hochschule bewerten und welche Erwartungen sie an ihre Hochschule oder ihren Fachbereich haben.
Die erste Befragung wurde im Wintersemester 2023/24 in den mathematisch-naturwissenschaftlichen und medizinischen Fächern durchgeführt. Im Wintersemester 2024/25 erfolgte eine Befragung von Studierenden der ingenieur- und geisteswissenschaftlichen Fächer auf Grundlage eines inhaltlich weiterentwickelten Fragebogens.
In der vorliegenden Studie werden nun die Ergebnisse der Befragung in den wirtschafts- und rechtswissenschaftlichen Fächern sowie im Fach Soziale Arbeit präsentiert, die im Wintersemester 2025/26 mit dem Fragebogen des Vorjahres erhoben wurden. An der Befragung haben sich insgesamt 28.584 Studierende in grundständigen Studiengängen (ab dem dritten Fachsemester) beteiligt. Details zum Befragungsrücklauf werden weiter unten präsentiert.

Ergebnisse: Nutzung und Bewertung von KI im Studium

Im Folgenden wird dargestellt, wie häufig und für welche Zwecke Studierende Künstliche Intelligenz im Studium nutzen, wie sie das Angebot ihrer Hochschule zum Erwerb von KI-Kompetenzen bewerten und welche Erwartungen sie an ihre Hochschule haben. Neben dem Gesamtergebnis für alle untersuchten Fächer werden immer auch Ergebnisse für die einzelnen Fächer separat präsentiert. Die Ergebnisse für die verschiedenen Fragestellungen können durch Ausklappen der einzelnen Menüpunkte eingesehen werden.

KI-Tools sind für einen Großteil der Studierenden längst im Studienalltag angekommen. Fast die Hälfte der Studierenden (46,5 Prozent) nutzt Künstliche Intelligenz im Rahmen des Studiums bereits täglich, weitere 34,5 Prozent verwenden KI wöchentlich. Die monatliche Nutzung liegt bei 9,9 Prozent. Lediglich 2,4 Prozent gaben an, dass Sie KI nie verwenden.

In der hier vorliegenden Studie lässt sich eine höhere Nutzungshäufigkeit von KI-Tools beobachten als in der Studie des Vorjahres, in der die ingenieur- und geisteswissenschaftlichen Fächer untersucht wurden. Während im Wintersemester 2024/25 24,9 Prozent eine tägliche Nutzung angaben, lag der Anteil im Wintersemester 2025/26 bei 46,5 Prozent. Aufgrund der unterschiedlichen Fächerzusammensetzung lässt sich daraus jedoch nicht unmittelbar auf eine Zunahme im Zeitverlauf schließen. Vielmehr könnten die Unterschiede zumindest teilweise auf fachspezifische Nutzungsgewohnheiten zurückzuführen sein.

Aufgeschlüsselt nach Fächern zeigen sich allerdings deutliche Unterschiede. Während in den Fächern Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftspsychologie, Wirtschaftsingenieurwesen und BWL mehr als 90 Prozent der Befragten KI regelmäßig (wöchentlich oder täglich) nutzen, liegt dieser Anteil im Fach Soziale Arbeit nur bei 69,2 Prozent und im Fach Rechtswissenschaft sogar nur bei 52,5 Prozent. Dennoch ist festzuhalten, dass in allen untersuchten Fächern mehr als die Hälfte der Studierenden Künstliche Intelligenz bereits regelmäßig verwenden. Im folgenden Abschnitt werden die konkreten Nutzungszwecke von KI-Tools im Studium differenzierter betrachtet.

Methodik: Die Studierenden wurden im Fragebogen gebeten, zu 11 vorgegebenen Nutzungsszenarien von KI anzugeben, wie häufig (nie, vereinzelt, monatlich, wöchentlich, täglich) sie Künstliche Intelligenz in ihrem Studium für den jeweiligen Zweck nutzen. Außerdem konnten die Studierenden unter dem Punkt Sonstiges weitere Nutzungsszenarien mit Angabe der Nutzungshäufigkeit benennen. Um die allgemeine Nutzungshäufigkeit von KI im Studium zu bestimmen, wurde für jede befragte Person der höchste genannte Nutzungswert über alle abgefragten Anwendungsbereiche hinweg herangezogen. Das bedeutet: Wenn eine Person bei mehreren Zwecken „vereinzelt“ angibt, aber bei einem Zweck „täglich“, wird insgesamt „täglich“ als Nutzungshäufigkeit gewertet.

Die Studierenden nutzen Künstliche Intelligenz am häufigsten für allgemeine Recherche bzw. um einen Überblick über ein Thema zu erhalten (68 Prozent regelmäßige Nutzung, d. h. wöchentlich oder täglich), gefolgt von den Einsatzzwecken Brainstorming/Ideenfindung/Inspiration (60 Prozent regelmäßige Nutzung) und Verwendung als Tutor/Lernpartner (50 Prozent). Die Nutzung von KI für allgemeine Studieninformationen (z. B. zur Organisation oder Kurswahl) ist weiterhin wenig verbreitet. Insgesamt bestätigen sich über die Fächer hinweg die bereits im Vorjahr erkennbaren Schwerpunkte der KI-Nutzung im Studium.

Bei den verschiedenen Nutzungszwecken zeigen sich wiederum deutliche Fächerunterschiede. Besonders ausgeprägt sind diese etwa bei der Verwendung von KI als Tutor/Lernpartner. Während im Fach Wirtschaftsinformatik 71,6 Prozent der Studierenden KI regelmäßig für diesen Zweck nutzen, liegt der Anteil im Fach Soziale Arbeit nur bei 24,4 Prozent und im Fach Rechtswissenschaft lediglich bei 18,9 Prozent. Auch im Hinblick auf die Verwendung von KI für Brainstorming und Ideenfindung zeigen sich große Unterschiede. Während 76 Prozent der Studierenden im Fach Wirtschaftspsychologie KI für diesen Zweck regelmäßig nutzen, liegt der Anteil im Fach Soziale Arbeit nur bei 51,5 Prozent und im Fach Rechtswissenschaft sogar nur bei 28,3 Prozent. Bei der Nutzung von KI-Tools für Programmierung und Code-Erstellung hebt sich die Wirtschaftsinformatik erwartungsgemäß deutlich ab: Hier zeigt sich mit Abstand die höchste Nutzungshäufigkeit (60,7 Prozent), gefolgt von den Fächern Wirtschaftsingenieurwesen (30 Prozent) und VWL (29 Prozent). Insgesamt kristallisieren sich die Soziale Arbeit und insbesondere die Rechtswissenschaft über die betrachteten Nutzungsszenarien hinweg als die Fächer mit der vergleichsweise geringsten KI-Nutzung heraus.

Bei der Interpretation dieser Daten ist zu berücksichtigen, dass die Nutzungshäufigkeit einzelner Zwecke auch davon abhängen kann, wie häufig die jeweiligen Tätigkeiten im Studienalltag in den einzelnen Fächern überhaupt relevant werden (etwa Bildgenerierung oder Literaturrecherche).

Die Studierenden bewerten das bestehende Angebot ihrer Hochschule bzw. ihres Fachbereichs zum Erwerb von Kompetenzen für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz im Schnitt mit 3,3 von 5 Sternen. 45,8 Prozent bewerten das Angebot mit vier oder fünf Sternen. Knapp ein Drittel der Studierenden vergeben jedoch nur einen oder zwei Sterne (29,7 Prozent). Damit zeigt sich weiterhin noch ein deutliches Verbesserungspotenzial.

Bei den Bewertungen der Studierenden finden sich allerdings auch in diesem Jahr deutliche Fächerunterschiede. Im Schnitt am besten wird das Angebot im Fach Wirtschaftsinformatik bewertet (3,7 von 5 Sternen), gefolgt von den Fächern BWL (3,5 Sterne) und Wirtschaftsingenieurwesen (3,4 Sterne). Deutlich schlechter fällt die Bewertung hingegen in den Fächern Rechtswissenschaft (2,8 Sterne) sowie Soziale Arbeit (2,7 Sterne) aus.

Die Frage zum Kompetenzerwerb wurde bereits in den beiden Befragungen der Vorjahre gestellt. Im Wintersemester 2023/24 wurde in den mathematisch-naturwissenschaftlichen und medizinischen Fächern das Angebot in den Fächern außerhalb der Informatik mit durchschnittlich 2,1 von 5 Sternen und im Fach Informatik mit durchschnittlich 3,4 Sternen bewertet (vgl. Hüsch et al., 2024, S. 16). Im Wintersemester 2024/25 beurteilten die Studierenden in den ingenieur- und geisteswissenschaftlichen Fächern das Angebot im Mittel mit 2,7 von 5 Sternen (Hüsch et al., 2025). Somit kristallisiert sich über die drei Erhebungsjahre 2023/24 bis 2025/26 ein Trend zu einer besseren Bewertung der hochschulischen Angebote zum Kompetenzerwerb im Umgang mit KI heraus. Einschränkend ist jedoch zu beachten, dass in den drei Erhebungen zwischen 2023/24 und 2025/26 jeweils unterschiedliche Fächergruppen untersucht wurden.

Die Bewertungen der Studierenden zum Angebot ihrer Hochschule zum Erwerb von KI-Kompetenzen, die im vorausgehenden Abschnitt präsentiert wurden, sagen noch nichts darüber aus, ob sich die Studierenden auch tatsächlich mehr Lernangebote bzw. eine häufigere Verwendung von KI-Tools in der Lehre wünschen. Deshalb wurden die Studierenden auch nach ihren Erwartungen an ihre Hochschule bzw. an ihren Fachbereich gefragt. Dazu beurteilten die Studierenden sechs unterschiedliche Aspekte auf einer Skala von stimme gar nicht zu (1) bis stimme voll zu (5).

Die Erwartungen der Studierenden an ihre Hochschulen bezüglich KI sind weiterhin heterogen. Mehr als die Hälfte der befragten Studierenden erwartet mehr Lernangebote zum Erwerb von Kompetenzen im Umgang mit Künstlicher Intelligenz (z. B. zur Steuerung von generativer KI mit Prompting). Rund 58 Prozent der Befragten, die gültige Angaben zu diesem Punkt gemacht haben, stimmen dieser Frage „eher“ oder „voll“ zu. 42 Prozent der Befragten sind hingegen (eher) gegen mehr Lernangebote zu diesem Thema bzw. sind unschlüssig. Auch bezüglich einer häufigeren Verwendung von KI-Tools in der Lehre zeigt sich weiterhin ein differenziertes Bild. 52 Prozent der Studierenden stimmen diesem Punkt eher oder voll zu, während 48 Prozent ihn (eher) ablehnen oder unschlüssig sind. Ebenso wird die Verwendung von KI für Prüfungsleistung sehr heterogen bewertet. 46 Prozent stimmen diesem Punkt eher oder voll zu, 24 Prozent sind hingegen unschlüssig und 31 Prozent lehnen den Einsatz von KI in Prüfungsleistungen sogar eher oder vollkommen ab. Ein deutlich einheitlicheres Bild zeigt sich hingegen im Hinblick auf klare Richtlinien für den ethischen Umgang mit KI und den Schutz eigener Daten: 70 Prozent der Studierenden befürworten diesen Punkt eher oder voll.

Im Vergleich zu den Ergebnissen aus dem Wintersemester 2024/25 in den ingenieur- und geisteswissenschaftlichen Fächern deutet sich ein leichter Trend hin zu einem höheren Anteil an Studierenden an, die den betrachteten Aspekten (eher) zustimmen. Gleichzeitig fällt der Anteil der Studierenden, die diesen Aspekten (eher) nicht zustimmen, tendenziell geringer aus. Besonders deutlich zeigt sich diese Entwicklung beim Zugang zu KI-gestützten, auf individuelle Lernbedürfnisse zugeschnittenen Lernressourcen. So erwarteten im Wintersemester 2024/25 49 Prozent der Studierenden Zugang zu KI-gestützten Lernressourcen, während ihn 29 Prozent ablehnten. Im Wintersemester 2025/26 wünschten sich hingegen bereits 59 Prozent einen solchen Zugang und nur noch 18 Prozent lehnten ihn ab. Aufgrund der unterschiedlichen Fächerzusammensetzung in den einzelnen Erhebungsjahren sind diese Veränderungen jedoch vorsichtig zu interpretieren.

Die Erwartungen der Studierenden wurden wiederum differenziert nach den Fächern ausgewertet. Im Hinblick auf den Wunsch nach mehr Lernangeboten zum Erwerb von KI-Kompetenzen sind die Fächerunterschiede weniger stark ausgeprägt, als sich aufgrund der unterschiedlichen Nutzungshäufigkeiten in den Fächern vermuten ließe. In der Wirtschaftsinformatik äußern ihn 63,4 Prozent und in vielen weiteren Fächern ebenfalls mehr als 60 Prozent der Studierenden. Sogar in der Rechtswissenschaft, dem Fach mit der niedrigsten regelmäßigen Nutzungshäufigkeit, wünscht sich mit 47,9 Prozent nahezu die Hälfte der Studierenden mehr entsprechende Angebote. Im Hinblick auf die häufigere Verwendung/Thematisierung von KI-Tools in der Lehre zeigen sich etwas differenzierte Ergebnisse. Während Studierende der Fächer Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsingenieurwesen, BWL und Wirtschaftspsychologie (jeweils rund 57 Prozent) eine Verwendung/Thematisierung von KI-Tools in der Lehre am häufigsten erwarten, sehen Studierende der Sozialen Arbeit (45,7 Prozent) und insbesondere der Rechtswissenschaft (38,2 Prozent) hier etwas seltener Bedarf. Auch im Hinblick auf die Frage, ob KI auch für Prüfungsleistungen verwendet werden darf, hebt sich das Fach Rechtswissenschaft stärker von den meisten anderen Fächern ab. Nur 27,1 Prozent der Studierenden des Fachs Rechtswissenschaft sind gegenüber der Verwendung von KI für Prüfungsleistungen offen eingestellt, während in den meisten weiteren untersuchten Fächern nahezu oder mehr als die Hälfte diesbezüglich eine offene Einstellung angeben. Der große Wunsch nach klaren Richtlinien für den ethischen Umgang mit KI und den Schutz eigener Daten bestätigt sich auch auf der Ebene einzelner Fächer und zeigt sich besonders deutlich für das Fach Soziale Arbeit (81,1 Prozent Zustimmung).

Informationen zum Befragungsrücklauf

Die Befragung der Studierenden für das CHE Hochschulranking fand im Wintersemester 2025/26 in den wirtschafts- und rechtswissenschaftlichen Fächern sowie im Fach Soziale Arbeit statt. Auf Wunsch der Hochschulen konnten zudem weitere Studiengänge aus diesen Fächergruppen einbezogen werden, die nicht einem der genannten Fächer im CHE Hochschulranking zugehörig sind. Insgesamt haben 28.584 Studierende gültige Angaben zu den zusätzlichen Fragen zu Künstlicher Intelligenz gemacht. Die Studierenden verteilen sich dabei auf 202 unterschiedliche Hochschulen (Universitäten, HAW, Duale Hochschulen). Darunter befinden sich acht österreichische Hochschulen, die ebenfalls am CHE Hochschulranking teilnehmen. Befragt wurden Studierende in grundständigen Studiengängen ab dem dritten Fachsemester bis einschließlich zwei Semester über der Regelstudienzeit.

Die Tabelle zeigt die Verteilung der Studierenden auf die unterschiedlichen Fächer. Die meisten Rückläufe liegen im Fach BWL vor, gefolgt von den Fächern Rechtswissenschaft und Wirtschaftsingenieurwesen.

Zusammenfassung: Studierende nutzen KI bereits häufig, die Angebote zum Erwerb von KI-Kompetenzen werden jedoch weiterhin nur mäßig bewertet

Die Ergebnisse der Studierendenbefragung zum Thema Künstliche Intelligenz (KI) im Studium aus dem Wintersemester 2025/26 zeigen:

  1. Die Studierenden nutzen Künstliche Intelligenz häufig in ihrem Studienalltag. 81 Prozent der befragten Studierenden gaben an, KI wöchentlich oder sogar täglich zu verwenden. Am häufigsten verwenden die Studierenden KI für allgemeine Recherchen bzw. um einen Überblick über ein Thema zu erhalten. Auch für Brainstorming, als Lernpartner/Tutor oder für die Zusammenfassung von Texten kommen KI-Tools bereits häufig zum Einsatz. Zwischen den untersuchten Fächern zeigen sich allerdings deutliche Unterschiede. So wird etwa KI von der Hälfte der Studierenden im Fach Wirtschaftsinformatik regelmäßig zur Textgenerierung genutzt, während KI für diesen Zweck nur bei 14,8 Prozent der Studierenden im Fach Rechtswissenschaft regelmäßig zum Einsatz kommt.  
  2. Obwohl Künstliche Intelligenz von einem Großteil der Studierenden regelmäßig im Rahmen des Studiums genutzt wird, sind Angebote zum Erwerb von KI-Kompetenzen (z. B. durch eine Thematisierung/Anleitung durch Lehrende oder spezielle Lehrveranstaltungen zu Künstlicher Intelligenz) an Hochschulen bzw. Fachbereichen bislang offenbar noch nicht flächendeckend etabliert. Das bestehende Angebot zum Erwerb von KI-Kompetenzen wird im Schnitt von den Studierenden mit nur 3,3 von 5 Sternen bewertet, wenngleich sich auch hier Fächerunterschiede zeigen.
  3. Die Erwartungen an die Hochschule in Bezug auf mehr Lernangebote zum Erwerb von KI-Kompetenzen sowie eine häufigere Verwendung und Thematisierung von KI-Tools in der Lehre sind jedoch weiterhin heterogen. Während sich etwas mehr als die Hälfte der Studierenden sehr deutlich für mehr Lernangebote und für eine häufigere Verwendung ausspricht, lehnt ein ebenfalls bedeutsamer Teil der Studierenden diese Punkte (eher) ab oder ist unschlüssig. Auch im Hinblick auf eine erlaubte Nutzung von KI für Prüfungsleistungen zeigt sich ein breites Meinungsbild – 31 Prozent lehnen dies (eher) ab, 24 Prozent sind unschlüssig und 46 Prozent stimmen dem (eher) zu.
  4. Besonders hohe Erwartungen haben Studierende aller Fächer an ihre Hochschule bezüglich des Datenschutzes und wünschen sich klare Richtlinien für den ethischen Umgang mit KI.

Fazit: Künstliche Intelligenz ist im Studienalltag angekommen – Hochschulen müssen ihren Einsatz gestalten


Künstliche Intelligenz hat sich inzwischen als fester Bestandteil des Studienalltags etabliert. Für Hochschulen stellt sich daher zunehmend weniger die Frage, ob KI genutzt wird, sondern vielmehr, wie ihr Einsatz sinnvoll, lernförderlich und verantwortungsvoll gestaltet werden kann. Dabei gilt es, die Potenziale der Technologie – etwa für eine individualisierte Lernbegleitung – gezielt zu erschließen und zugleich möglichen Risiken entgegenzuwirken. Dazu zählen unter anderem der Verlust eigenständiger Kompetenzen durch eine zu starke Auslagerung kognitiver Prozesse sowie ethische, rechtliche und soziale Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund führen die Autor*innen die Empfehlungen aus dem Vorjahr fort und ergänzen sie:

  1. KI-Kompetenzen fördern: Studierende nutzen KI im Rahmen ihres Studiums bereits regelmäßig, während die hochschulischen Angebote zum Erwerb entsprechender Kompetenzen aus ihrer Sicht noch deutlich ausbaufähig sind. Die Förderung KI-bezogener Kompetenzen sollte daher systematisch curricular verankert und in die reguläre Fachlehre integriert werden. Dabei geht es längst nicht nur um technische Fertigkeiten, sondern um einen kritisch-reflektierten, verantwortungsvollen und selbstbestimmten Umgang mit KI. Zukunftskompetenzen wie kritisches Denken, ethische Kompetenz oder Verantwortungsübernahme gewinnen in diesem Zusammenhang an zusätzlicher Bedeutung (Gehrs et al., 2025).
  2. KI fachspezifisch integrieren: KI wird in den verschiedenen Studienfächern – und späteren Berufsfeldern – auf sehr unterschiedliche Weise eingesetzt. Dies unterstreichen auch die vorliegenden Ergebnisse zu den je nach Studienfach variierenden Nutzungszwecken. Insbesondere für die erstmals befragten Studierenden der Rechtswissenschaft ergeben sich besondere studienbezogene Anforderungen. Umso wichtiger ist es, typische fachspezifische Einsatzszenarien zu identifizieren und darauf abgestimmte Konzepte für den Erwerb von KI-Kompetenzen zu entwickeln. Dabei sind auch die Fachgesellschaften gefordert, erfolgreiche Einzelansätze aufzugreifen und daraus skalierbare Lösungen zu entwickeln.
  3. Fachspezifische Leitlinien für KI-Einsatz in Prüfungen entwickeln: Hochschulweite Leitlinien können einen übergeordneten Orientierungsrahmen für den Einsatz von KI in Prüfungen bieten, die konkrete Ausgestaltung sollte jedoch auf Ebene der Fakultäten und Fachbereiche erfolgen. Diese sollten gemeinsam mit Lehrenden und Studierenden fachspezifische Standards entwickeln, etwa zur Kennzeichnung und Dokumentation von KI-Nutzung sowie zur Gestaltung geeigneter Prüfungsformate. Die Entscheidung über den konkreten Einsatz von KI liegt letztlich bei den Prüfenden und sollte sich an den jeweiligen Lernzielen orientieren. Fachbereiche können Austauschräume schaffen, in denen Lehrende Erfahrungen und Perspektiven zum Umgang mit KI in der Lehre und bei Prüfungen teilen.
  4. Didaktisches Potenzial von KI ausschöpfen: KI-Tools bieten Potenzial für personalisierte Lernansätze, systematische Rückmeldungen und innovative didaktische Methoden. Hochschulen sollten die Potenziale KI-basierter Systeme gezielt für die Qualitätsentwicklung von Studium und Lehre nutzen (aktuelle Use Cases finden sich etwa in Tobor et al., 2026). Hierfür haben sich an den Hochschulen auch bereits unterschiedliche Communities of Practice gebildet. 
  5. Fachwissen und Methodenkompetenz stärken: Auch wenn Wissen durch KI scheinbar jederzeit und überall verfügbar ist, werden Fachwissen und Methoden wissenschaftlichen Arbeitens keineswegs obsolet – vielmehr gewinnen sie vermutlich weiter an Bedeutung (vgl. Wissenschaftsrat, 2026). Um KI-generierte Inhalte beurteilen, einordnen und kritisch reflektieren zu können, benötigen Studierende eine fundierte fachliche und methodische Grundlage. Die Vermittlung von Fachwissen und Methodenkompetenzen sollte daher weiterhin eine zentrale Aufgabe der Hochschulbildung bleiben.
  6. Klare ethische und rechtliche Rahmenbedingungen schaffen: Studierende erwarten klare Richtlinien zum ethischen Umgang mit KI sowie zum Datenschutz oder Urheberrecht. Hochschulen sollten dies als Chance begreifen, um Transparenz zu schaffen und eine verantwortungsbewusste Nutzung von KI in der akademischen Praxis zu fördern. Viele Hochschulen haben bereits allgemeine Richtlinien verabschiedet (s. Graceva et al., 2025), diese müssen nun fachspezifisch operationalisiert werden.
  7. Studierende an der Gestaltung KI-bezogener Richtlinien und Angebote beteiligen: Studierende sollten nicht nur als Zielgruppe hochschulischer KI-Angebote verstanden werden, sondern aktiv an deren Gestaltung mitwirken. Sie bringen eigene Erfahrungen und Bedarfe ein und vertreten, wie die hier präsentierten Ergebnisse zeigen, teils unterschiedliche Perspektiven auf den KI-Einsatz. Hochschulen sollten partizipative Prozesse etablieren und Studierende in die Entwicklung von Richtlinien sowie Lehr- und Prüfungsformaten einbeziehen.
  8. Chancengleichheit sicherstellen: Die unterschiedliche Nutzung und Akzeptanz von KI könnte zu ungleichen Lernvoraussetzungen führen. Hochschulen sollten daher sicherstellen, dass alle Studierenden grundlegende KI-Kompetenzen erwerben können, um keine Benachteiligungen entstehen zu lassen. Dazu gehört auch, dass ein chancengerechter Zugang durch die Hochschulen sichergestellt werden muss (beispielsweise ein Angebot von KI-Modellen über gesicherte und datenschutzkonforme Zugänge oder Hochschullizenzen für kostenpflichtige Tools). Dabei sind neben finanziellen Hürden auch unterschiedliche Zugangsbedarfe zu berücksichtigen, etwa im Hinblick auf Barrierefreiheit oder Anforderungen neurodivergenter Studierender.


Hochschulen stehen vor der Aufgabe, Studierende zu einem kritisch-reflektierten, verantwortungsvollen und selbstbestimmten Umgang mit KI zu befähigen. Dabei geht es nicht mehr nur um den Ausbau flächendeckender Angebote zur Förderung von grundlegenden KI-Kompetenzen. Vielmehr gilt es, fachspezfische Lehr-Lern- und Prüfungsformate zu entwickeln und zu erproben, die den Erwerb von Fachwissen und KI-Kompetenzen systematisch miteinander verschränken.

Weiterführende Informationen