Zugangsbeschränkungen in Nordrhein-Westfalen

Wie viele Studiengänge in Nordrhein-Westfalen sind zugangsbeschränkt?

Aktuell haben insgesamt 27,9 Prozent der Studiengänge (Studienangebote) in Nordrhein-Westfalen einen Numerus Clausus (NC) oder Eignungsfeststellungsverfahren (EFV), sind also zugangsbeschränkt. Dies ergab eine Auswertung der Daten für das Wintersemester 2024/25 aus dem HRK Hochschulkompass. Das CHE Centrum für Hochschulentwicklung untersucht dazu in Zusammenarbeit mit CHE Consult im CHECK – Zugangsbeschränkungen an deutschen Hochschulen jährlich den Anteil der zugangsbeschränkten Studienangebote an deutschen Hochschulen. Als zugangsbeschränkte Studienangebote werden örtlich und bundesweit zulassungsbeschränkte Angebote gezählt sowie Angebote, bei denen ein Auswahlverfahren oder eine Eignungsprüfung stattfindet.

Wie die folgende Grafik zeigt, ist der Anteil der zugangsbeschränkten Studienangebote in Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Jahren gesunken: im Wintersemester 2015/16 lag dieser noch bei 37,8 Prozent.

Wie liegt Nordrhein-Westfalen bei Zugangsbeschränkungen im Vergleich zu anderen Bundesländern?

Im Vergleich zum bundesweiten Ergebnis gab es in Nordrhein-Westfalen im Wintersemester 2024/25 einen vergleichsweise geringen Anteil zugangsbeschränkter Studienangebote. In sieben Bundesländern gab es jedoch einen noch geringeren Anteil an zugangsbeschränkten Angeboten.