Zugangsbeschränkungen in Mecklenburg-Vorpommern

Wie viele Studiengänge in Mecklenburg-Vorpommern sind zugangsbeschränkt?

Aktuell haben insgesamt 23,1 Prozent der Studiengänge (Studienangebote) in Mecklenburg-Vorpommern einen Numerus Clausus (NC) oder ein Eignungsfeststellungsverfahren (EFV), sind also zugangsbeschränkt. Dies ergab eine Auswertung der Daten für das Wintersemester 2024/25 aus dem HRK Hochschulkompass. Das CHE Centrum für Hochschulentwicklung untersucht dazu in Zusammenarbeit mit CHE Consult im CHECK – Zugangsbeschränkungen an deutschen Hochschulen jährlich den Anteil der zugangsbeschränkten Studienangebote an deutschen Hochschulen. Als zugangsbeschränkte Studienangebote werden örtlich und bundesweit zulassungsbeschränkte Angebote gezählt sowie Angebote, bei denen ein Auswahlverfahren oder eine Eignungsprüfung stattfindet.

Wie die folgende Grafik zeigt, ist der Anteil der zugangsbeschränkten Studienangebote in Mecklenburg-Vorpommern in den vergangenen beiden Jahren nach einem Anstieg im Wintersemester 2022/23 wieder gesunken.

Wie liegt Mecklenburg-Vorpommern bei Zugangsbeschränkungen im Vergleich zu anderen Bundesländern?

Im Vergleich zu den anderen Bundesländern gab es in Mecklenburg-Vorpommern im Wintersemester 2024/25 einen recht geringen Anteil zugangsbeschränkter Studienangebote. Nur in fünf Bundesländern war der Anteil noch geringer. Für Deutschland insgesamt ergab sich zudem ein deutlich höherer Anteil an zugangsbeschränkten Studienangeboten.